
Februar 8th, 2021

teltarif.de - Mobilfunknews

Scheiden tut manchmal weh - vor allem beim Tod eines Familienmitglieds. Provider erlauben in diesem Fall unter Vorlage der Sterbeurkunde meist die außerordentliche Vertrags-Kündigung. In einem Fall forderte die Telekom allerdings eine Vertragsstrafe.
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